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Ärztliche Aufklärung

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2019/64DAG 2019, 142 Heft 6 v. 20.11.2019

Ärztliche Aufklärung. Eine Aufklärung über mögliche schädliche Folgen einer Behandlung ist dann nicht erforderlich, wenn die Schäden nur in äußerst seltenen Fällen auftreten und anzunehmen ist, dass sie bei einem verständigen Patienten für seinen Entschluss nicht ernsthaft ins Gewicht fallen.

6 Ob 144/19y

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