Bereits im Mittelalter zeichneten sich erste Ansätze im Rechtssystem ab, Ärzte in die Beurteilung gewaltsamer Todesfälle einzubinden. Unter Maria Theresia und Joseph II. wurden diese Bestrebungen sukzessive ausgebaut. Bereits 1804 ließ Franz I. die Lehrkanzel für Gerichtsmedizin in Wien einrichten. Bis 2002 haben alle Mediziner die wichtigen Grundlagen der Befunderhebung und rechtskonformen Dokumentation im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen müssen und in weiterer Folge einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung von Verletzungs- oder Tötungsdelikten geleistet. Das Fehlen dieser Grundausbildung im Zuge der Reorganisation der Ärzteausbildung wird unausweichlich zu einem Qualitätsverlust der Rechtsentscheidungen führen, wie Beispiele aus der Praxis zeigen.

