Nach dem Ärztegesetz (und dem Krankenanstaltengesetz) sind Ärzte verpflichtet, Folgen körperlicher Gewalt ordnungsgemäß und sorgfältig zu dokumentieren und in besonderen Fällen anzuzeigen. Ausschließlich auf Basis zweifelsfreier schriftlicher, grafischer und fotografischer Dokumentation können in einem späteren Gerichtsverfahren Rückschlüsse über den Tathergang gezogen werden. Der Beitrag zeigt praxisbezogen auf, worauf bei der Dokumentation zu achten ist.

