Mit 25. 5. 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten und es wurden zwischenzeitlich rund 100 Materiengesetze angepasst. Noch sind nicht alle offenen Fragen und Probleme gelöst. Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für gutachterlich Tätige und Ärzte an sich können mittlerweile offenkundig anstehende Fragen beantwortet werden, wie der Beitrag darlegt.

