Eine gutachterliche Beurteilung von Schmerzzuständen setzt eine intensive klinisch-diagnostische und therapeutische Erfahrung voraus. Bei gutachterlichen Fragestellungen ist immer ein globales abschließendes Schmerzkalkül, basierend auf klinischer Untersuchung und Nutzung aller "technischen" Möglichkeiten, zu erstatten. Herausfordernd sind Gutachten, die eine objektiv-abstrakte Berechnung des Immaterialschads einfordern. Worauf es dabei ankommt, fasst der Beitrag - ergänzt um einen Fallbericht - zusammen.

