Bei Schädigungsfolgen sind üblicherweise auftretende Schmerzen und besonders schmerzhafte Zustände in der jeweiligen Bemessung inkludiert. Außergewöhnliche Schmerzen liegen vor, wenn sie über das übliche Maß an Schmerzhaftigkeit hinausgehen. Welche Kriterien das sind und wie sie gutachterlich zu beurteilen sind, fasst der Beitrag in übersichtlicher Weise zusammen.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

