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Die neue Datenschutzgrundverordnung (FN 1) als Chance und Risiko

gewusst wieAufsatzMarkus DörflerDAG 2018/16DAG 2018, 40 - 42 Heft 2 v. 26.3.2018

Mit 25. 5. 2018 tritt eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Damit müssen Datenverarbeiter deutlich mehr Pflichten erfüllen als bisher. Der Verantwortliche muss darauf achten, dass alle personenbezogenen Daten dem Zweck entsprechend, transparent und sicher verarbeitet werden. Einen besonderen Stellenwert nimmt die aktive Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber dem Betroffenen ein. Der Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen neuen gesetzlichen Bestimmungen.

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