Zum Umfang der Aufklärungspflicht über eine notwendige Nachoperation (Notoperation) wegen Nachblutungen nach einer Mandeloperation. Bei einem dringenden Eingriff, der für den Patienten vitale Bedeutung hat, darf die Aufklärungspflicht des Arztes nicht überspannt werden.
4 Ob 184/17p

