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Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2018/19DAG 2018, 47 - 48 Heft 2 v. 26.3.2018

Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten. Einen Sachverständigen trifft eine objektiv-rechtliche Sorgfaltspflicht zugunsten eines Dritten, wenn er damit rechnen muss, dass sein Gutachten die Grundlage für die Disposition des Dritten bildet.

7 Ob 38/17i

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