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Gebührenanspruch bei unvollendet gebliebener Sachverständigentätigkeit

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2018/10DAG 2018, 22 Heft 1 v. 2.2.2018

Gebührenanspruch bei unvollendet gebliebener Sachverständigentätigkeit. Gem § 25 Abs 3 GebAG hat der Sachverständige, wenn seine Tätigkeit aus seinem Verschulden unvollendet geblieben ist, keinen, sonst nur einen Anspruch auf die seiner unvollendeten Tätigkeit entsprechende Gebühr.

6 R 13/17

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