Arzthaftung - fehlerhafte Operationsmethode. Es ist "Geschmacksache", ob bei Lokalanästhesie unter oder ohne Blutsperre operiert wird. Eine Behandlung ist (auch) dann nicht lege artis, wenn durch die gewählte (anerkannte) Operationsmethode das Operationsrisiko erheblich erhöht wird, ohne dass die gewählte Methode andere, die Risikoerhöhung in etwa aufwiegende Vorteile hat.
8 Ob 13/17w

