Zur Sachverständigenfeststellung im Ärztekommissionsgutachten. Die Einrichtung einer Ärztekommission soll im Sinn der angestrebten Kosten- und Zeitersparnis eine Gerichtsentscheidung erübrigen. Nur im Fall des § 184 Abs. 1 VersVG hat die Feststellung durch gerichtliches Urteil zu erfolgen.
7 Ob 144/16a

