Trauerschaden bei Ablehnung medizinisch indizierter Maßnahmen. Macht ein Angehöriger Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten geltend, kann er dem Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht wegen Ablehnung medizinisch indizierter, lebenserhaltender Maßnahmen entgegenhalten, dass die Ansprüche des Getöteten im Fall seines Überlebens seine Ansprüche überstiegen hätten.
2 Ob 148/15a

