Der Beitrag stellt das österreichische Waffenrecht überblicksmäßig vor und berücksichtigt in besonderem Maß waffenrechtliche Verlässlichkeit. Die gängigen Begriffe zum Besitz und Führen ("Bei-sich-Haben") von Schusswaffen werden erläutert und die Kriterien der waffengesetzlichen Verlässlichkeitsprüfung dargelegt. Besonderes Augenmerk wird den Ausschlussgründen für die waffenrechtliche Verlässlichkeit - den Ausschlusstatbeständen - gewidmet. Abschließend wird auf die Sonderregelung für die Exekutive und auf geplante nationale Gesetzesvorhaben und europarechtliche Vorhaben aufgrund der Sicherheitslage in Europa eingegangen.

