Subjektiv erlebte Regelwidrigkeit wird von Patienten oder deren Rechtsvertretern immer wieder mit dem Begriff Krankheitswertigkeit bezeichnet und mit dem Anspruch auf Abgeltung der Behandlungskosten durch die Krankversicherung verbunden. Der Beitrag beleuchtet die Rechtsbegriffe als Voraussetzung für die sozialversicherungsrechtliche Kostentragung und stellt einen Bezug zum ärztlichen Handel her.
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