Zur ärztlichen (Sicherungs-)Aufklärung. Der Arzt muss auch nach Versorgung einer Verletzung den Patienten über die nachteiligen Folgen einer Nichtbefolgung der therapeutischen Anweisungen aufklären.
7 Ob 46/16i
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

