Bei weitaus den meisten Flüchtlingen kann wegen eines fehlenden verlässlichen Urkundenbeweises keine Identität und damit kein Alter zweifelsfrei festgestellt werden, was die Behörden insbesondere bei asylrechtlichen Anspruchsvorbringen "unbegleitete Minderjährigkeit" zu Sachverhaltserhebungen zwingt. EU-Regulative ermöglichen seit mehr als 15 Jahren die Einholung medizinischer Evidenz zur Altersunterscheidung, die in die österreichische Gesetzgebung übernommen wurde.

