vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Sachverständigen

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2015/65DAG 2015, 148 Heft 6 v. 10.6.2015

Haftung des Sachverständigen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger, der im Zivilprozess ein unrichtiges Gutachten erstattet, haftet den Parteien gegenüber persönlich und unmittelbar nach §§ 1295, 1299 ABGB.

7 Ob 83/15d

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!