Arbeitsunfähigkeitsmeldungen, Atteste und Bestätigungen unterschiedlichen Inhalts sind nach dem Ärztegesetz Gutachten. Zu den Pflichten von Vertragsärzten zählt nach sämtlichen kurativen Gesamtverträgen auch die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit. Die Ausstellung sogenannter Gefälligkeitsgutachten hat schwerwiegende berufs-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

