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Krankschreiben aus Gefälligkeit

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2015/43DAG 2015, 98 - 99 Heft 4 v. 20.2.2015

Krankschreiben aus Gefälligkeit. Die jederzeitige Bereitschaft zum "Krankschreiben aus Gefälligkeit" samt Vornahme von Deckungshandlungen berechtigt den Krankenversicherungsträger zur Kündigung des Einzelvertrags.

B 888/2013

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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