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"Leumundszeugnis" für Unternehmen

Recht & HaftungSimone Petsche-Demmel/Markus BachmannCompliance Praxis 2026, 34 Heft 1 v. 2.3.2026

Gemeinhin gilt das Verbandsregister als Pendant zum Strafregister, nur eben für Unternehmen. Doch es gibt Besonderheiten, vor allem was die Selbstauskünfte aus den Registern betrifft.

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