Zur strafrechtlichen Qualifikation der Bildung schwarzer Kassen im Lichte aktueller Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs.
Werden im Unternehmen Gelder aus regulären Geldkreisläufen abgezweigt, um interne oder externe Kontrollmechanismen zu umgehen, bezeichnet man das so geschaffene Sondervermögen als "schwarze Kassen". Ob das Anlegen einer schwarzen Kasse den Straftatbestand der Untreue verwirklicht, wird in Österreich seit langem intensiv diskutiert.

