Die Beitragsreihe beleuchtet die wichtigsten Neuerungen des StPRÄG 2024: Teil 1 behandelt die Handysicherstellung, Teil 2 die Stärkung der Beschuldigten- und Opferrechte, Teil 3 die Modernisierung der Ermittlungsbefugnisse bei der Sicherung von Vermögenswerten.