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Compliance-Maßnahmen in Folge der "Best Efforts"-Verpflichtung

InternationalesPiotr Daniel KocabCompliance Praxis 2025, 34 Heft 1 v. 3.3.2025

Mit dem 14. Sanktionspaket wurde mit dem Art 8a VO (EU) 833/2014 die sog "Best Efforts"-Verpflichtung erlassen. EU-Gesellschaften können haften, sofern ihre Drittstaats-Töchter Sanktionen untergraben. Dieser Beitrag geht auf Compliance-Maßnahmen ein, die im Rahmen des Art 8a erforderlich sind.

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