Mit dem 14. Sanktionspaket wurde mit dem Art 8a VO (EU) 833/2014 die sog "Best Efforts"-Verpflichtung erlassen. EU-Gesellschaften können haften, sofern ihre Drittstaats-Töchter Sanktionen untergraben. Dieser Beitrag geht auf Compliance-Maßnahmen ein, die im Rahmen des Art 8a erforderlich sind.

