Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die regulatorische Landschaft für Unternehmen weitergewachsen. Darin stellt der "Übergangsplan für Klimaschutz" die wohl umfangreichste Angabepflicht dar. Die genauen Anforderungen des Plans und essenzielle Punkte für die praktische Umsetzung lesen Sie hier.

