Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Integration der NIS2-Anforderungen
Die NIS2-Richtlinie1) ("NIS2") des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, ein hohes Cybersicherheitsniveau in der EU sicherzustellen. Sie ersetzt die NIS-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2016/1148) und musste bis zum 17. Oktober 2024 national umgesetzt werden. Ein erster Entwurf des überarbeiteten, bisherigen NISG2) wurde am 3. 4. 2024 als Entwurf zur NISG 2024 veröffentlicht. Dennoch scheiterte der entsprechende Gesetzesvorschlag des österr Gesetzgebers im Juli an der nötigen Zweidrittelmehrheit im Parlament. Abhängig von der Regierungsbildung bleibt es abzuwarten, wann die nationale Umsetzung erfolgt.

