Ein kursiver, sozialphilosophischer Ausflug.
Jeder Compliance-Experte kennt den Spruch: "Fünf Juristen sind sechs Meinungen". Das mag für einen akademischen Diskurs sowie in der gerichtliche Auseinandersetzung der Parteienvertreter zweckmäßig sein, in der hoheitlichen Rechtsanwendung ist er fehl am Platz. Daher spielen hier auch zunehmend Compliance-Fragen eine Rolle. Der Autor dieser Zeilen hatte bis Sommer 2024 als Vorsitzender einer unabhängigen Untersuchungskommission die Aufgabe, im Kollegium illegitime und allfällig illegale politische Einflussnahmen auf staatsanwaltschaftliche Vorgänge zu untersuchen. Auch wenn die Befundung – im medizinischen Sinne – eine positive, weil insbesondere in clamorosen Fällen eine zutreffende war, so soll es hier nicht um diesen umfangreichen, fachjuristischen Bericht gehen (er ist, inkl seiner zentralen Ergebnisse und Empfehlungen, auf der Website des Justizministeriums, www.bmj.gv.at , Stichwort "Untersuchungskommission" abrufbar). Die nachfolgenden Ausführungen seien vielmehr einem kursiven sozialphilosophischen Abriss über zentrale Determinanten und staatsrechtliche Grundsätze (=> "Compliance") eines prosperierenden gesellschaftlichen Miteinanders gewidmet, wobei – zugegebenermaßen – auch auf einzelne Befunde des oa Berichts abgestellt wird.

