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Neuregelung des Verteidigerkostenersatzes in Strafverfahren

Recht & HaftungSimone Petsche-DemmelCompliance Praxis 2024, 30 Heft 3 v. 2.9.2024

Mit 1. 8. 2024 trat eine gesetzliche Neuregelung des Verteidigungskostenersatzes in Kraft (§§ 196a, 393a StPO idF BGBl I 2024/96), die zu einer deutlichen Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen im Hauptverfahren und erstmals auch zu einem Kostenersatz bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens führt.

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