Die neuen Leitlinien der BWB sollen Unternehmen dabei unterstützen, die Anwendung des Kartellrechts bei Grünen Wettbewerbsbeschränkungen selbst besser einschätzen zu können. Gibt es im Rahmen der Selbstbeurteilung Zweifel, kann bei der BWB eine informelle Einschätzung angefragt werden. Jedenfalls sollte die Erfüllung der Voraussetzungen für Nachhaltigkeitskooperationen gut dokumentiert sein.

