Digital Services Act in Kraft getreten
Am 16. November 2022 ist das europäische Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act ("DSA"), in Kraft getreten. Der DSA zielt als Teil der digitalen Strategie der EU darauf ab, die Grundrechte der Nutzer im Internet zu schützen, indem "illegale Inhalte" und "Fehlinformationen" bekämpft werden. Um dies zu erreichen, werden Anbietern digitaler Dienste zahlreiche Verpflichtungen auferlegt, etwa in Bezug auf gezielte Werbung, die Moderation von Inhalten, die Transparenz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder interne "Beschwerdemanagementsysteme". Der überwiegende Teil der Vorschriften wird mit 17. Februar 2024 anwendbar sein. Unternehmen im Bereich der Digitalwirtschaft sollten nun ermitteln, ob sie vom DSA betroffen sind, welche Bestimmungen auf sie anwendbar sind und wie sie eine Konformität der Organisation mit den Vorgaben des DSA herstellen und aufrechterhalten können.

