Eine rezente Entscheidung des OGH (8 ObA 109/20t) befasst sich mit der Haftung eines Geschäftsführers für den finanziellen Schaden, der durch einen "Fake President Fraud" verursacht wurde. Der folgende Artikel erläutert vor dem Hintergrund der Entscheidung, welche Präventionsmaßnahmen Unternehmen gegen diese trickreiche Betrugsmethode ergreifen können.

