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Leitlinien zur Rolle des Geldwäschebeauftragten: EBA startet Konsultation

AktuellesCompliance Praxis 2021, 5 Heft 3 v. 1.9.2021

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 2. August 2021 eine öffentliche Konsultation über neue Leitlinien zur Rolle von Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, kurz AML/CFT-Compliance Officer, gestartet. Der Entwurf der Leitlinien befasst sich zum ersten Mal auf EU-Ebene umfassend mit dem gesamten AML/CFT-Governance-Konzept. Die Leitlinien stellen klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des Geldwäsche-Beauftragten und die Führungsgremien sowie an deren Zusammenspiel. AML/CFT-Compliance Officer müssen demnach eine ausreichende Seniorität aufweisen. Das heißt, sie müssen befugt sein, dem Management proaktiv geeignete Maßnahmen für die wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzuschlagen. Definiert werden in dem Entwurf auch die Rolle der Vorstandsmitglieder bzw Geschäftsführer, die für AML/CFT insgesamt zuständig sind, sowie die Rolle der AML/CFT-Beauftragten auf Konzernebene. Da das Management nur auf Basis ausreichender Informationen fundierte Entscheidung treffen kann, legt der Entwurf fest, welche Informationen der Tätigkeitsbericht des AML/CFT-Beauftragten an die Leitungsorgane mindestens enthalten sollte. In Konzernunternehmen soll auch die Muttergesellschaft einen Gruppen-Beauftragten für AML/CFT ernennen.

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