Arbeitgeber müssen sich besonders intensiv mit den COVID-19-Schutzmaßnahmen befassen, sind es doch vor allem sie, an die sich die COVID-19-Verordnungs- und -Gesetzgebung richtet. Deswegen und aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer müssen sie die dynamischen Entwicklungen beobachten und auf sie reagieren.