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COVID-19: Abgaben- und Beitragsrückstände als "Tipping point" in Vergabeverfahren

Recht & HaftungRuth BittnerCompliance Praxis 2020, 40 Heft 4 v. 1.12.2020

Bei öffentlichen Vergaben können schon marginale Unachtsamkeiten zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Steuer- und Abgabenrückstände sowie Rückstände mit Sozialversicherungsbeiträgen sind zwei Ausschlussgründe, die gerade in Krisensituationen besonders gefährlich sind.

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