Obgleich die Hinweisgeber-RL umfassenden Schutz für Hinweisgeber vorsieht, sind in spezifischen Konstellationen Strafverfahren gegen diese denkbar. Die Wahl der Vorgehensweise sollte bereits bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems überlegt werden. Dieser Beitrag erörtert mögliche Optionen.

