Bieter können gemäß Bundesvergabegesetz ungehindert auch nach einem Compliance-Vorfall an öffentlichen Vergaben weiterhin teilnehmen, wenn sie Selbstreinigungsmaßnahmen ergreifen. Der Beitrag skizziert, welche Maßnahmen das sind, welche zwingenden Gründe gegen einen Ausschluss sprechen und wie die Compliance im Unternehmen nachhaltig gesichert werden kann.

