Anfang August 2019 hat die Europäische Kommission Empfehlungen zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – sogenannten "Dual-Use-Gütern" – veröffentlicht. Diese Leitlinien sollen sowohl den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als auch Ausführern Orientierung bieten.

