Durch Kartelle verursachte Schäden sind nicht leicht zu berechnen. Dies gilt für unmittelbare Abnehmer, aber noch mehr für mittelbare. Nun hat die Europäische Kommission Leitlinien zur "Schätzung des Teils des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags" veröffentlicht. Der nicht rechtsverbindliche Leitfaden soll Gerichten als Anhaltspunkt zur Schadensberechnung dienen. Ob das Papier wirklich zielführend ist, bleibt abzuwarten.

