Wenn Unternehmen sich nicht ernsthaft mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigen, kann dies zu ihren Ungunsten ausgehen. Dies zeigen deutlich erste Entscheidungen der Datenschutzbehörden. Dieser Beitrag greift exemplarisch drei Entscheidungen heraus, eine der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) und zwei der österreichischen Datenschutzbehörde.

