Der Beitrag beschäftigt sich mit der strukturellen Einbettung der gesetzlichen Grundlage zur neuen Compliance-Funktion gemäß § 39 Abs 6 BWG in die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter von Kreditinstituten. Aufgezeigt werden zu berücksichtigende organisatorische und rechtliche Aspekte, Umsetzungsvarianten sowie damit in Zusammenhang stehende Verantwortlichkeiten.

