In seiner Entscheidung vom 5. Juni 2018 (EuGH C-210/16) entschied der EuGH, dass der Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich sei. Die gemeinsame Verantwortlichkeit hat zur Folge, dass den Betreiber im Rahmen des Betriebs einschlägige datenschutzrechtliche Pflichten treffen. Unternehmen sollten sich dieser Pflichten bewusst sein und entsprechende Maßnahmen treffen.

