Nicht selten kommt es vor, dass forensische Untersuchungen mit einer langwierigen Diskussion zum Thema Datenschutz beginnen. Oft verzögert dies den Beginn der Untersuchung erheblich, erhöht dadurch die Kosten und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorfall zur Gänze aufgearbeitet werden kann. Insbesondere das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai dieses Jahres wirft in diesem Zusammenhang gewisse Fragen auf: Unter welchen Voraussetzungen ist eine interne Untersuchung zulässig? Sind die Betroffenen von den geplanten Maßnahmen zu informieren? Welche Regelungen gelten, wenn Betriebsmittel auch privat genutzt werden dürfen?

