Mit 21. 08. 2018 ist das neue Bundesvergabegesetz (BVerG) 2018 in Kraft getreten. Mit dieser Vergaberechtsreform kam es zur längst überfälligen Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014. Aufgrund der ohnehin verspäteten Umsetzung hat der Gesetzgeber auch keine Übergangsfrist vorgesehen. Das neue Vergaberecht gilt daher für alle seit diesem Stichtag eingeleiteten Vergabeverfahren. Einige neue Regelungen sind auch unter dem Gesichtspunkt der Compliance von Bedeutung.

