Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist das einzige weltweit geltende und bindende Korruptionsbekämpfungsinstrument. Der Überprüfungsmechanismus deckt in den Vertragsstaaten Defizite in der Umsetzung der Konvention auf und gibt ihnen Verbesserungsvorschläge an die Hand. In Österreich beginnt 2019 der zweite Zyklus der Überprüfung. Neben der Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung wird in diesem Durchgang auch die Korruptionsprävention in Unternehmen untersucht.

