Die DSGVO misst den Aufsichtsbehörden große Bedeutung bei. Sie sind die Erstanlaufstelle bei Beschwerden betroffener Personen sowie die Erstansprechpartner von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in bestimmten Fällen. Die DSGVO regelt die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden direkt, eine Beschneidung durch nationale Gesetzgebungsmaßnahmen ist nicht möglich.

