vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verhalten bei Hausdurchsuchungen – Neuer Geheimnisschutz erfordert Widerspruch

Recht & HaftungChristopher SchrankCompliance Praxis 2018, 26 Heft 2 v. 1.6.2018

Jedes Unternehmen kann jederzeit Ziel einer Hausdurchsuchung sein – sei es, weil es gegen das Unternehmen selbst bzw dessen Mitarbeiter strafrechtliche Verdachtsmomente gibt, oder weil gegen Geschäftspartner Ermittlungen laufen. Gleichzeitig können bei der Hausdurchsuchung nicht wieder gut zu machende Fehler passieren. Dementsprechend wichtig ist es, bereits in "Friedenszeiten" einen Notfallplan aufzustellen, an dem sich die Mitarbeiter im Ernstfall orientieren können. Dabei ist auch der neue Geheimnisschutz für Unterlagen, die einer Berufsverschwiegenheit unterliegen, zu beachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!