Jedes Unternehmen kann jederzeit Ziel einer Hausdurchsuchung sein – sei es, weil es gegen das Unternehmen selbst bzw dessen Mitarbeiter strafrechtliche Verdachtsmomente gibt, oder weil gegen Geschäftspartner Ermittlungen laufen. Gleichzeitig können bei der Hausdurchsuchung nicht wieder gut zu machende Fehler passieren. Dementsprechend wichtig ist es, bereits in "Friedenszeiten" einen Notfallplan aufzustellen, an dem sich die Mitarbeiter im Ernstfall orientieren können. Dabei ist auch der neue Geheimnisschutz für Unterlagen, die einer Berufsverschwiegenheit unterliegen, zu beachten.

