Der aktuelle Fall "Andritz", bei dem den Vorstandsmitgliedern eine Strafe von insgesamt 22 Millionen Euro droht,1) zeigt, dass selbst im Bereich des Verwaltungsrechts sehr hohe Strafen verhängt werden können. Um zu vermeiden, solche Strafen aus der eigenen Tasche tragen zu müssen, sind Manager in der Regel bestrebt, Strafen wie auch Verfahrenskosten auf das Unternehmen abzuwälzen. In diesem Beitrag wird geklärt, unter welchen Bedingungen die Übernahme von Strafen und Verfahrenskosten durch die Gesellschaft zulässig ist.

