Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet alle Rechtsträger mit Österreich-Bezug (dh Gesellschaften mit Sitz in Österreich, Trusts und trustähnliche Vereinbarungen bei Verwaltung von Österreich aus), ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und erstmalig bis spätestens 1. Juni 2018 an ein dafür neu geschaffenes "Transparenzregister" zu melden. Wir geben im Folgenden einen kompakten Überblick über die aus Compliance-Sicht wichtigsten Pflichten.

