Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam. Gemäß Artikel 35 der Verordnung ist eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) durchzuführen. Es fragt sich, wann und mit welchen Instrumentarien dies geschehen soll und vor allem, wie man die DSFA im Unternehmen implementieren kann, ohne den Arbeitsaufwand für die Fachabteilungen unverhältnismäßig zu erhöhen.