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Aufbewahrungs- und Löschungsverpflichtung nach § 21 FM-GwG

Recht & HaftungZeljko PericCompliance Praxis 2017, 40 Heft 3 v. 17.9.2017

Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sieht für die Verpflichteten in § 21 Abs 1 eine Aufbewahrungs- und in Abs 2 erstmals eine Löschungsverpflichtung vor. In diesem Artikel wird näher beleuchtet, was diese Vorgaben für die Verpflichteten bedeuten. Zum anderen wird untersucht, zu welchem Zeitpunkt der Löschungsverpflichtung nachgekommen werden soll.

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